Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass öffentliche Funktionen von der kleinsten, niedrigsten oder am wenigsten zentralisierten zuständigen Autorität ausgeübt werden sollten, wobei Eingriffe höherer Ebenen für Fälle von Unfähigkeit, Versagen oder Rechtsdefiziten vorbehalten bleiben. Es geht auf die katholische Soziallehre und liberal-dezentralistische Gedanken zurück und balanciert individuelle Verantwortung mit Stärkung der Gemeinschaft. Zu den Kernnormen gehören Kapazitätsbewertung, […]